Neuigkeiten

Hier finden Sie alle Neuigkeiten der letzten Zeit

Apr | 2020

DGV Information: u.a. Golfanlagen jedenfalls bis Anfang Mai geschlossen

DGV-Bulletin Nr. 15: der DGV informiert über den aktuellen Stand.

Apr | 2020

Mitgliederinformation

Liebe Mitglieder,

alle Golfer warten sehnsüchtig auf die Möglichkeit wieder Golf spielen zu können. Am Horizont zeigen sich in Deutschland inzwischen bei Corona etwas günstigere Prognosen und ...

Mär | 2020

Mitgliederinformation

Liebe Mitglieder,

wir sind als Vorstand dankbar für die moralische Unterstützung des DGV Präsidenten durch seinen „Aufruf zur Solidarität“. Damit Sie aber auch unsere Überlegungen kennen, geben wir Ihnen Einblick in die Sichtweise des Vorstands des GCN. 

In der Satzung des GCN ist in § 10 (Beiträge) unter Absatz 3 festgelegt, dass die Jahresbeiträge bis 31. März eines jeden Jahres fällig sind. Gemäß der Mitbenutzungsvereinbarung mit USAREUR ist der GCN zur Zahlung von 2 Raten in jedem Jahr verpflichtet. Diese Verpflichtung hat ihre vertragliche Fälligkeit jeweils am 15.04. und am 15.09. eines jeden Jahres. Aus diesen Gründen hat der GCN den Einzug der Jahresbeiträge auch in 2020 wieder auf Anfang April gelegt.

Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann. Im Vereinsrecht gilt außerdem die Treue- und Förderpflicht. Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was diesem schadet. Wir weisen hier vorsorglich darauf hin, dass bei Mitgliedschaften kein Leistungsaustauschverhältnis im Sinne von UStAE Ziff. 1.4 zu § 1 UstG vorliegt und deswegen auch hier, in Fällen wie Corona, nicht die dortigen rechtlichen Überlegungen anwendbar sind. 

Der Vorstand wird aus gegebenem Anlass selbstverständlich mit USAREUR über das Thema der natürlich bereits vereinbarten Mitbenutzungsgebühr in 2020 ausführliche Diskussionen führen, wie er dies in anderen Themen in der Vergangenheit auch schon getan hat. Allerdings muss dafür erst einmal die Normalität wieder eingekehrt sein, um das Ausmaß der Beeinträchtigungen des GCN zu kennen. Bei unserem Handeln haben wir natürlich immer auch das Interesse der Mitglieder an einem auch in Zukunft weiterhin verfügbaren Golfplatz im Auge. In den kommenden Mitgliederversammlungen 2020 und 2021 wird der jeweilige Vorstand mit den Mitgliedern ausführlich über die einschlägigen finanziellen Themen und über Alternativen in 2021 nachdenken können, sollten die Finanzen des GCN  – wegen Ereignissen in 2020 – wesentlich positiver als erwartet sein.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Mär | 2020

DGV Information: Aufruf zur Solidarität

Liebe Golferinnen und Golfer!

 

Ich möchte mich heute mit persönlichen Worten an Sie wenden.

 

Die aktuelle Situation ist für uns alle, beruflich wie privat, ausgesprochen herausfordernd. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die niemand von uns so je erlebt hat. Tausende von Menschen arbeiten derzeit im Sozial-, Gesundheits-, Lebensmittel- und Logistikbereich und in vielen anderen Bereichen mit hohem Risiko für ihre eigene Gesundheit, damit für uns alle ein Not- betrieb funktioniert und die wichtigen Lebensadern unserer Gesellschaft gesi- chert sind.

In den letzten Tagen haben uns Anrufe erreicht, in denen nicht selten „Unverständnis für die Platzsperren“ mit Blick auf den Frühling und die startende Golfsaison geäußert wurde. Auch wenn wir die dabei vorgebrachten Argumente verstehen und sie uns wieder einmal zeigen, wie schön und wichtig der Golfsport für uns alle ist und wie sehr uns dieser am Herzen liegt, ist die Einhaltung des Verbots des Sportbetriebs vor allem deshalb einzuhalten, um unseren Mitmenschen, ob Golfer oder nicht, den wichtigsten Dienst zu erwei- sen, den jeder Einzelne jetzt erbringen kann, nämlich uneingeschränkt die behördlichen Regelungen zu befolgen, um sich und andere zu schützen.

Der Deutsche Golf Verband blickt genauso wie die Verantwortlichen auf den Golfanlagen mit Sorge auf behördliche Verbote zur Nutzung der Golfplätze, aber wir haben dafür größtes Verständnis und tragen diese Last aktuell un- eingeschränkt. Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir uns natürlich bei den zuständigen Stellen für verhältnismäßigere Regelungen einsetzen.

Die Vereins-/Betriebsschließungen bringen gerade für die Verantwortlichen auf deutschen Golfanlagen, die mit nicht zu unterschätzendem persönlichen wie finanziellen Einsatz gerade jetzt aktiv sind, völlig neue Herausforderungen, Aufgaben und Probleme. Nicht selten heißt es auch bei Fragen des wirt- schaftlichen Betriebs der Golfanlage einfach: Die Angst geht um!

Aktuell geht es darum, den weiteren Erfolg und das Bestehen der Golfvereine und -betriebe zu sichern, auch zu helfen, die große Verantwortung den dorti- gen Mitarbeitern gegenüber zu erfüllen und zukunftsfähige Lösungen zu finden.

In einem Satz: Ohne Golfplatz und eine funktionierende Betriebsorganisation auch später kein Golf!

Viele finanziellen Belastungen laufen auch in dieser Zeit weiter und nur mit einem wirtschaftlich tragfähigen Fundament können Folgeschäden am Platz vermieden und zu Beginn des hoffentlich bald wieder möglichen Spielbetriebs alle Aufgaben gemeistert sein, um dann wieder Golf in der gewohnten Qualität anbieten zu können.

Bitte unterstützen Sie Ihren Golfclub bzw. Golfbetreiber solidarisch in dieser Zeit und halten Sie ihm die Treue.

Übrigens: Vielleicht ist es gerade jetzt ein guter Moment, ein paar nette und motivierende Worte an die Verantwortlichen Ihrer Golfanlage oder das Golfanlagensekretariat zu richten. Auch das wird man Ihnen sicher danken.

 

Mit sportlichen Grüßen, Ihr

Claus M. Kobold

- DGV Präsident -

Mär | 2020

Wichtige Nachricht: Platzschließung wegen Coronavirus

Wegen dem Corona Virus ist die „komplette“ Golfanlage leider gesperrt.

Das Büro des GCN ist über E-Mail und Telefon erreichbar. 

Bitte informieren Sie sich über das Angebot des Restaurants im Golfclub unter www.golfers-garden.de. Es gibt aktuelle Angebote mit Abholalternative oder Lieferservice, zwischen 14:00 und 15:00 Uhr „Double-Burger-time“ und weiterhin das Stammgastkartensystem mit bis zu 20% Rabatt.

Wir bitten Sie um Verständnis für die Einschränkungen und danken für die Unterstützung der Gastronomie.

Der Vorstand